Das Gewaltschutzgesetz:

Schutz für Opfer häuslicher Gewalt.

Frau schaut ängstlich
Foto: CFalk / pixelio.de

Am 01.01. 2002 ist das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden Rechte und Schutzmöglichkeiten der Opfer häuslicher Gewalt gestärkt und die Täter zur Verantwortung gezogen.
Mit dem neuen Gesetz ist es möglich, Maßnahmen beim Amtsgericht zu beantragen.
Das Gericht kann den Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung weisen.
Das ist auch dann - für einen begrenzten Zeitraum - möglich, wenn er der Mieter oder Eigentümer ist.

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Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen hat sehr unterschiedliche Facetten. Sie müssen es nicht dulden, wenn Ihr Partner Sie oder Ihre Kinder
  • beleidigt oder erniedrigt,
  • schlägt oder bedroht,
  • daran hindert, das Haus zu verlassen,
  • davon abhält, Ihre Familie oder Freunde zu treffen,
  • zum Sex zwingt,
  • nicht akzeptiert, dass Sie sich getrennt haben oder trennen wollen und sie verfolgt, belästigt oder terrorisiert.

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Schutz auch außerhalb der Wohnung

Das Gesetz bietet auch außerhalb der Wohnung Schutz. So kann das Gericht dem Partner verbieten:
  • die Wohnung zu betreten,
  • sich Ihnen oder der Wohnung bis auf einen bestimmten Umkreis zu nähern,
  • Orte aufzusuchen, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten, z.B. Arbeitsplatz, Schule oder Kindergarten, in Freizeiteinrichtungen, beim Einkauf,
  • Kontakt aufzunehmen, z.B. über Telefon, Brief, E-Mail, SMS usw.

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Frauenhauskoordinierung e.V.

Die Texte auf dieser Seite stammen aus dem Faltblatt der Frauenhauskoordinierung e.V. Frankfurt/Main ”Nehmen Sie sich das Recht auf ein Leben ohne Angst, Bedrohung und Gewalt”. Wir danken für die Genehmigung, hier Auszüge zu veröffentlichen!

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Informationsbroschüre

Die Informationsbroschüre “Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt” der Bundesregierung können Sie kostenlos online bestellen.

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